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Informationen zur Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Die private Rechtsschutzversicherung gehört zu einer der wichtigen Versicherungssparten der Assekuranz. Für die Rechtsschutzversicherung wurden im Jahre 2007 immerhin Beiträge in Höhe von rd. EUR 3,1 Mrd. eingenommen. Aber auch viele Leistungsfälle mussten in der Rechtsschutzversicherung reguliert werden, über EUR 2,2 Mrd. wurden an Versicherungsleistungen erbracht.

Eine private Rechtschutzversicherung schützt nicht vor Streit und Ärger, aber es ist ein beruhigendes Gefühl im Versicherungsfall sich nicht noch um die Kosten zu sorgen.

Private Rechtschutzversicherungen werden angeboten für z.B.:
Verkehrs – Rechtsschutzversicherung für ein bestimmtes Fahrzeug
Verkehrs - Rechtsschutzversicherung für alle Fahrzeuge der Familie
Fahrer - Rechtsschutzversicherung (für Fahrer von fremden Fahrzeugen
Privat - und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
Rechtsschutzversicherung für Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Rechtsschutzversicherung für Grundstückseigentum und Miete

Daneben gibt es eine ganze Reihe von Spezial – Rechtsschutzverträgen für:
Rechtschutzversicherung für Arbeits-Rechtsschutz
Rechtschutzversicherung für Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Rechtschutzversicherung für Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Rechtschutzversicherung für Sozialgerichts-Rechtsschutz
Rechtschutzversicherung für Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Rechtsschutzversicherungen werden mit unterschiedlich hohen Deckungssummen angeboten, wählen Sie im Zweifel lieber eine höhere Deckungssumme.
Die meisten Rechtschutzversicherungen werden auch mit Selbstbehalt im Versicherungsfall angeboten, achten Sie auf die Beitragsunterschiede, oft lohnt sich der Rechtschutzvertrag mit Selbstbeteiligung. Gegen einen Mehrbeitrag kann oft der Selbstbehalt ausgeschlossen werden.

Achten Sie besonders auf die nicht gedeckten Versicherungsfälle, davon gibt es bei einer Rechtschutzversicherung leider sehr viele!!

Der Geltungsbereich der Rechtschutzversicherung gilt meist in EUROPA und auch in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, nicht zum Geltungsbereich zählen dennoch z.B. Algerien, Marokko,.. Bedingungen beachten.
Für die allermeisten Versicherungsfälle ist in den Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von 3 Monaten vorgesehen.


Beiträge und Bedingungen sind bei der Rechtsschutzversicherung sehr unterschiedlich, nutzen Sie den Vergleichsrechner: - Rechtschutzversicherung Vergleich - und vergleichen Sie Bedingungen und Beiträge.

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